AGB – allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Henry Stadthagen Fotografie und Auftragge- ber/-in geschlossene Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Henry Stadthagen Fotografie
    hätte deren Geltung ausdrücklich schrift- lich zugestimmt.

  • Mündliche Nebenabreden haben Henry Stadthagen Fotografie und der Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht getroffen.

URHEBERSCHUTZ; NUTZUNGSRECHTE; EIGENWERBUNG

  • Der erteilte Auftrag von Henry Stadthagen Fotografie ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

  • Sämtliche Arbeiten von Henry Stadthagen Fotografie, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

  • Ohne Zustimmung von Henry Stadthagen Fotografie dürfen ihre Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

  • Die Werke von Henry Stadthagen Fotografie dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

  • Henry Stadthagen Fotografie räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Henry Stadthagen Fotografie und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

  • Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Henry Stadthagen Fotografie.

  • Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Henry Stadthagen Fotografie bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Ent- würfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Henry Stadthagen Fotografie zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 500€ verlangen. Hiervon bleibt das Recht von matei. design unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

  • Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Henry Stadthagen Fotografie nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Henry Stadthagen Fotografie formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

  • Henry Stadthagen Fotografie bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Ent- würfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, Instagramprofil des Unternehmens etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.

  • Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Henry Stadthagen Fotografie, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Henry Stadthagen Fotografie bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

HONORARE; FÄLLIGKEIT

  • Soweit zwischen Auftraggeber/-in und Henry Stadthagen Fotografie kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat matei. design Anspruch auf eine Vergütung, die vereinbart wurde.
  • Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schrift- lich vereinbart ist.
  • Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes innerhalb zwei Wochen fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils inner- halb zwei Wochen fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Henry Stadthagen Fotografie Abschlagszahlungen ent- sprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
  • Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug inner- halb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

ZUSATZLEISTUNGEN; NEBEN- UND REISEKOSTEN; KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG

  • Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand bzw. Stundenlohn gesondert berechnet.
  • Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.
  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet innerhalb zwei Wochen die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
  • Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
  • Die Honorare von Spesen können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weist Spesen vorsorglich darauf hin, dass die Auftraggeberin/der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

FREMDLEISTUNGEN

  • Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Spesen im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Henry Stadthagen Fotografie hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
  • Soweit Henry Stadthagen Fotografie auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im Einzelfall Fremdleistun- gen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt Henry Stadthagen Fotografie im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS/DER AUFTRAGGEBERIN; GESTALTUNGSFREIHEIT; VORLAGEN

  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Henry Stadthagen Fotografie alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die ver- spätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Henry Stadthagen Fotografie nicht zu vertreten.
  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie/er Henry Stadthagen Fotografie zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der Auftraggeber Henry Stadthagen Fotografie im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  • Für Henry Stadthagen Fotografie besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber/die Auftraggeberin.

DATENLIEFERUNG UND HANDLING

  • Henry Stadthagen Fotografie ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screende- signs, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin/ den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin/Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.
  • Stellt Henry Stadthagen Fotografie der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Henry Stadthagen Fotografie vorgenommen werden.
  • Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin/der Auftraggeber.
  • Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers/der Auftraggeberin entstehen, haftet Henry Stadthagen Fotografie nicht.

EIGENTUM UND RÜCKGABEPFLICHT

  • An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschä- digt an Henry Stadthagen Fotografie zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Henry Stadthagen Fotografie bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

KORREKTUR; PRODUKTIONSÜBERWACHUNG; BELEGMUSTER

  • Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Henry Stadthagen Fotografie Korrekturmuster vorzulegen.
  • Die Produktion wird von Henry Stadthagen Fotografie nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Henry Stadthagen Fotografie berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Henry Stadthagen Fotografie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
  • Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Henry Stadthagen Fotografie eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Henry Stadthagen Fotografie auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG

  • Henry Stadthagen Fotografie haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Henry Stadthagen Fotografie auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
  • Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen Henry Stadthagen Fotografie aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersat- zansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu unter- suchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
  • Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funkti- onsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
  • Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Henry Stadthagen Fotografie nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Henry Stadthagen Fotografie an Dritte vergibt.
  • Sofern Henry Stadthagen Fotografie Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Henry Stadthagen Fotografie hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Henry Stadthagen Fotografie zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegen- über der Fremdfirma durchzusetzen.
  • Henry Stadthagen Fotografie haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Matei.desig- nist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftrag- geberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
  • Henry Stadthagen Fotografie haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Henry Stadthagen Fotografie ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Henry Stadthagen Fotografie bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

Widerrufsrecht

  • Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

INFORMATION ZUR DATENERHEBUNG GEM. ART. 13 DSGVO

  • Henry Stadthagen Fotografie erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
    Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
    Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei Henry Stadthagen Fotografie über die Auftraggeberin/den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann Henry Stadthagen Fotografie dazu unter info@henrystadthagen.de erreichen.
  • Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

Vertragssprache

  • Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

ERFÜLLUNGSORT

  • Erfüllungsort für beide Parteien ist Wilhelm - Leuschner - Strasse 6, 64347 Griesheim

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Gerichtsstand ist Amtsgericht Darmstadt sofern die Auftraggeberin/der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichts- stand in Deutschland hat. Henry Stadthagen Fotografie ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
  • Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Text- form nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.
  • Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 15.12.2022